Was sagt die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zum Eschentriebsterben?

Fakten zum Eschentriebsterben

Handlungsempfehlungen der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft

Das Eschentriebsterben, eine Baumkrankheit, die ausschließlich Eschen befällt, wurde als Grund für die umfangreichen Abholzungen im Baumbestand an der Saalach angegeben. Wie der Bad Reichenhaller Stadtrat und Oberbürgermeister Dr. Herbert Lackner bei der Stadtratssitzung am 04. April bekannt gaben, hätten die Bäume daher aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen.

Was sagt die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) zum Eschentriebsterben? Als Forschungseinrichtung der Bayerischen Forstverwaltung versorgt sie Forstbehörden und die Öffentlichkeit mit dem neuesten Erkenntnisstand der Wissenschaft für eine optimale Bewirtschaftung und Pflege der Wälder. Konkret zum Eschentriebsterben wurde ein umfangreiches Merkblatt mit Beispielbildern befallener Bäume und einer detaillierten Handlungsempfehlung für Forstbehörden veröffentlicht.

Nach den Erkenntnissen des LWF ist es „nicht auszuschließen, dass über natürliche Anpassungsprozesse Resistenzen gegen das Eschentriebsterben an die Nachkommen weitergegeben werden. Deshalb ist es sinnvoll, die weniger befallenen Bäume möglichst lange im Bestand zu belassen, um natürliche Anpassungsprozesse zu ermöglichen. […]“ „Sofortige Eingriffe und die Entnahme aller auch nur teilweise befallenen Bäume sind auch aus phytosanitären Gründen nicht erforderlich, weil diese Maßnahmen eine Verbreitung des Pilzes nicht verhindern können.“ (Merkblatt Nr. 28 LWF)

Die LWF empfiehlt zur allgemeinen Bestandspflege, „Eschenbestände im belaubten Zustand ab etwa Juni auszuzeichnen.“ „Alteschen mit stark befallener Krone und erhöhtem Totholzanteil entlang von Wegen und in öffentlichen Anlagen“ sollen „hinsichtlich der Verpflichtung zur Verkehrssicherheit verstärkt und öfters kontrolliert und gegebenenfalls entfernt werden.“ (Merkblatt Nr. 28 LWF). Eine Fällung aus Verkehrssicherungsgründen ist demnach nicht die Regel, sondern nur im Ausnahmefall gerechtfertigt.

Dabei ist festzuhalten, dass von den befallenen Eschen keine Infektionsgefahr ausgeht und sie nicht per se eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. Es ist wichtig, Eschen zu erhalten, um eine Resistenzbildung gegen das Eschentriebsterben zu ermöglichen. Eschen besitzen einen hohen ökologischen Wert für unsere Wälder und für das gesamte Ökosystem – wozu auch der Mensch gehört.

Frederik Friesenegger

Aus dem Merkblatt Nr. 28 der Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft:

Wissenswertes zum Eschentriebsterben

  • Es handelt sich um eine Pilzerkrankung (Falsches Weißes Stengelbecherchen). Die Infektion erfolgt über Sporen, welche die Blätter befallen. […] Befallenes Holz ist nicht infektiös.
  • Die Schadsymptome an den einzelnen Bäumen können unterschiedlich intensiv auftreten. Es wird daher vermutet, dass die Anfälligkeit gegen den Pilzbefall nicht bei allen Eschen gleich stark ausgeprägt ist.
  • Es gibt auch einige wenige Eschen ohne erkennbare Schäden. Diese besitzen offensichtlich eine partielle Resistenz gegen das Eschentriebsterben.

Bedeutung der Eschen für das Ökosystem

  • Die Lichtbaumart Esche ist an unterschiedliche Standortbedingungen wie Wasser im Wurzelraum, Überflutungen und Bodenbewegungen sehr gut angepasst. Aus diesem Grund kommt sie als Haupt-, Neben- oder Pionierbaum in vielen verschiedenen natürlichen Waldtypen wie Auen-, Schlucht, Quellrinnen- oder Sumpfwäldern vor.
  • Gerade diese auf Sonderstandorte beschränkten Wälder sind aus Sicht des Waldschutzes von besonderer Bedeutung, da sie durch ihren Strukturreichtum zahlreichen, oftmals seltenen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebensraum bieten.
  • Sofern gesetzlich geschützte Eschen-Waldtypen einen starken Befall mit Eschentriebsterben aufweisen, sollte stets auch geprüft werden, ob forstliche Maßnahmen überhaupt zwingend notwendig ist.

Gesetzliche Vorgaben zum Naturschutz

  • Auen-, Schlucht, Quellrinnen oder Sumpfwälder genießen gesetzlichen Schutz als Wald-Biotope nach §30 BNatSchG.
  • Innerhalb von FFH-Gebieten (Anm.: Flora-Fauna-Habitat, europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz) sind es ferner auch geschützte Lebensraumtypen nach FFH-Recht (§33 BNatSchG), vielfach sogar mit prioritärem Status.
  • Darüber hinaus können diese Waldtypen auch Lebensstätte für besonders oder streng geschützte Arten sein, die nach § 44 BNatSchG ebenfalls gesetzlichen Schutzvorschriften unterliegen. Manche dieser Arten kommen bevorzugt und sogar ausschließlich in nassen Eschenbeständen vor.

(Quelle: Merkblatt Nr. 28 LWF)

(vollständiges Merkblatt unter: http://www.lwf.bayern.de/mam/cms04/service/dateien/mb28_eschentriebsterben_2016_bf.pdf)

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